Seit 15 Jahren sind die grossen Energieversorger verpflichtet, Strom, der von unabhängigen Anbietern erzeugt wird, in ihre Netze einzuspeisen und den Erzeugern dafür eine Vergütung zu zahlen. 2000 wurde dieses Stromeinspeisungsgesetz durch das weitergehende Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ersetzt. Das EEG unterstützt den Bau von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen und verpflichtet die Energieversorger, die Anlagenbetreiber ordentlich zu vergüten – und zwar 20 Jahre lang. Bei Wasserkraftwerken können es sogar 30 Jahre sein. Nach der Novellierung 2004 betrugen die Vergütungssätze im Jahr 2005 zwischen etwa 5 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus Windkraft und 56 Cent je Kilowattstunde für Solarstrom aus kleinen Fassadenanlagen.
Bis 2020 soll der Anteil des Stroms aus Wind, Wasser, Sonne und Erdwärme an der Stromgewinnung in Deutschland mindestens 20 Prozent betragen. Das scheint nicht unrealistisch: Laut dem Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) liegt der Anteil derzeit schon bei 12 Prozent. Allein in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des EEG ist die Menge des Ökostroms auf das 2,5-Fache gestiegen, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU). Die Folge: 2004 wurden etwa 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid weniger ausgestoßen als vier Jahre zuvor, wovon, wie das BMU betont, „33 Millionen Tonnen direkt auf das EEG zurückzuführen sind”. Der Boom der Erneuerbaren Energiequellen sorgt auch für neue Arbeitsplätze: 2006 gab es laut BMU rund 214 000 Erwerbstätige in dieser Branche, 2005 waren es noch 170 000 gewesen.
Für die Verbraucher bringt das EEG einen Nachteil: Die Großanbieter dürfen die gezahlte Vergütung auf ihre Strompreise aufschlagen. Letztlich zahlen also alle Kunden den Ökostrom.





