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Schülermitverwaltung
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Schü|ler|mit|ver|wal|tung 〈f. 20; Abk.: SMV〉 in den Bundesländern unterschiedlich geregelte Teilnahme der Schüler an der Schulverwaltung, wobei sie Recht u. Stimme in Lehrerkonferenzen od. Elternversammlungen haben
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
