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Schriftform
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Schrift|form 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 bes. Art, Rechtsgeschäfte abzuschließen ● gesetzliche ~ gesetzliche Vorschrift, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch eine Namensunterschrift unterzeichnet wird; einen Antrag in ~ stellen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
