S
Schnellverfahren
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Schnell|ver|fah|ren 〈n. 14; Rechtsw.〉 abgekürztes Strafverfahren ohne schriftliche Anklage u. Eröffnungsbeschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsrichter od. Schöffengericht ● etwas im ~ erledigen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
