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Schlüsselgewalt
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Schlüs|sel|ge|walt 〈f. 20; unz.〉 1 die Befugnis der (kath.) Kirche, Sünden zu vergeben (nach Matth. 16,19) 2 〈Rechtsw.〉 Befugnis des einen Ehepartners, innerhalb des häuslichen Wirkungskreises mit rechtlicher Wirkung für u. gegen den anderen zu handeln
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
