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rückfällig
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rück|fäl|lig 〈Adj.〉 1 einem überwunden geglaubten Laster erneut verfallen 2 einen Rückfall (1, 2) erleidend 3 〈Rechtsw.〉 die gleiche Straftat noch einmal begehend ● ein ~er Betrüger; ~ werden
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
