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Regress
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Re|gress 〈m. 1〉 1 〈Philos.〉 das Rückschreiten von der Wirkung zu der Ursache 2 〈Rechtsw.〉 2.1 Ersatz, Entschädigung 2.2 Ersatzanspruch an den Hauptschuldner (von Bürgen od. an zweiter Stelle haftbar gemachten Personen); Sy Rückgriff ● einen ~ auf jmdn. nehmen [<lat. regressus ”Rückkehr, Rückhalt, Zuflucht“; zu regredi ”zurückgehen“]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
