Re|gress 〈m. 1〉 1 〈Philos.〉 das Rückschreiten von der Wirkung zu der Ursache 2 〈Rechtsw.〉 2.1 Ersatz, Entschädigung 2.2 Ersatzanspruch an den Hauptschuldner (von Bürgen od. an zweiter Stelle haftbar gemachten Personen); Sy Rückgriff ● einen ~ auf jmdn. nehmen [





