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Professor
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Pro|fes|sor 〈m. 23; Abk.: Prof.〉 1 nach erfolgreicher Habilitation od. als Auszeichnung für bes. wissenschaftl. od. künstler. Leistungen verliehener, höchster akadem. Titel 2 Inhaber des Professorentitels, insbes. beamteter Hochschullehrer (Universitäts~) 3 〈früher; Titel für〉 Lehrer an einer höheren Schule (Studien~) ● ~ der Germanistik, der Medizin; ordentlicher ~ 〈Abk.: o.P.〉; außerordentlicher ~ 〈Abk.: a.o.P., ao.P.〉; er ist ein zerstreuter ~ 〈umg.; scherzh.〉 er ist sehr zerstreut [lat., ”einer, der sich öffentlich bekennt, erklärt, öffentl. Lehrer“; zu profiteri ”öffentlich bekennen, erklären“]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
