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Planfeststellung
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Plan|fest|stel|lung 〈f. 20; Rechtsw.〉 behördlicher Beschluss über die Zulässigkeit eines geplanten öffentlichen Bauvorhabens, z. B. Fernstraßen, Flughäfen, Gewässerausbau
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
