Phy|sio|kra|tie 〈f. 19; unz.〉 im 18. Jh. von François Quesnay begründete Volkswirtschaftslehre, nach der es dem Staat obliegt, die Gesellschaftsordnung durch Gesetze der natürlichen Ordnung anzupassen u. dabei bes. das Eigentum zu schützen u. das Prinzip des Gewährenlassens u. der Nichteinmischung zu befolgen [<Physis + grch. kratein ”herrschen“]





