P
Partei
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Par|tei 〈f. 18〉 1 〈Pol.〉 Vereinigung von Personen der gleichen politischen Überzeugung, die sie im polit. Leben durchzusetzen suchen 2 〈Rechtsw.〉 2.1 Partner eines Vertrages 2.2 einer der beiden Gegner im Rechtsstreit 3 Mieter (einer Wohnung im Mietshaus) 4 jede von zwei od. mehreren gegeneinanderspielenden od. miteinander streitenden Gruppen ● sich einer ~ anschließen; eine ~ bilden, gründen; für, gegen jmdn. ~ ergreifen, ~ nehmen für, gegen einen der Streitenden sprechen, auftreten; auf unserem Stockwerk wohnen drei ~en; die streitenden ~en; in eine ~ eintreten [<mhd. partie ”Abteilung, Gruppe, Personenverband“ <frz. partie ”Teil, Anteil; Gruppe; Beteiligung“; zu partir ”teilen, trennen“ <vulgärlat. partire (= lat. partiri)]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
