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Nichtigkeit
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Nich|tig|keit 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 1 〈Rechtsw.〉 die Unwirksamkeit staatl. od. privater Rechtsakte, Ungültigkeit 2 〈allg.〉 Wertlosigkeit ● die ~ alles Irdischen; Klage auf ~ einer Ehe II 〈zählb.〉 unbedeutende Kleinigkeit, Tand ● wegen solcher ~en regt man sich nicht auf
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
