N
nichtig
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nich|tig 〈Adj.〉 1 unbedeutend, belanglos, wertlos 2 〈Rechtsw.〉 ungültig ● ein ~er Einwand; der Vertrag ist dadurch (null und) ~ geworden; etwas für null und ~ erklären [→ nichts]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
