N
Nebenstrafe
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Ne|ben|stra|fe 〈f. 19; Rechtsw.〉 Strafe, die nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit der Hauptstrafe verhängt werden kann, z. B. Aberkennung der bürgerl. Ehrenrechte
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
