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Minderheitenrecht
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Min|der|hei|ten|recht 〈n. 11; Rechtsw.〉 1 〈Pol.〉 Gesamtheit der nationalen u. internationalen Rechtsnormen, die dem Minderheitenschutz dienen 2 Rechtsvorschrift, die der Minderheit einer Gesellschaft, eines Vereins, einer Organisation o. Ä. bei bestimmten Beschlüssen die Möglichkeit gibt, ihre Interessen geltend zu machen, z. B. innerhalb einer Aktiengesellschaft ● die Fraktion versucht ihr ~ einzuklagen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
