von MICHAEL VOGEL
Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen.
Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen Ermittlungsbehörden mehrerer Staaten in einer gemeinsamen Aktion 337 Mitglieder eines internationalen Netzwerks zu Kindesmissbrauch fest. Dabei konnten sie auch 23 Kinder, die missbraucht wurden, aus ihrer grausamen Lage befreien. Die Ermittler stellten acht Terabyte an Daten sicher, darunter 250.000 kinderpornografische Videos.
Beispiel illegaler Waffenhandel: Der Münchener Amokläufer vom 22. Juli 2016 tötete neun Menschen und schoss fünf weitere an. Mehr als 30 Menschen verletzten sich infolge der ausgebrochenen Panik. Seine Tatwaffe hatte der Mörder über das Internet gekauft.
Beispiel Cyberbunker: Im September 2019 stürmten Spezialkräfte der Polizei einen zur Webhosting-Plattform umfunktionierten Bunker bei Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz. Er gilt als technische Heimstatt für zahllose illegale Angebote im Internet. Die Ermittlungen laufen noch. Unter den bislang entschlüsselten Festplatten im Umfang von mehr als zwei Petabyte – 2000 Terabyte – haben die Ermittler offenbar noch keine einzige legale Webseite entdeckt.
In allen drei Fällen spielt der Teil des Internet eine zentrale Rolle, der als „Darknet“ gilt: ein Tummelplatz für illegale Machenschaften, unter weitgehender Anonymität – und deshalb schwer zu bekämpfen. Denn während man beim Surfen im normalen Internet, dem Surface Web, auf jeder Seite digitale Spuren hinterlässt, werden die Bewegungen im Darknet verschleiert. Martin Steinebach, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Darmstadt, untersucht derzeit mit einem interdisziplinären Team die politisch und wirtschaftlich motivierten illegalen Aktivitäten, die das Darknet ermöglicht.
Das im Juni 2017 begonnene und auf fünf Jahre angelegte Projekt hat zum Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen und technische Instrumente ausfindig zu machen, um den kriminellen Entwicklungen gezielt und vorbeugend entgegenzuwirken. Finanziert wird es mit 3,9 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Forscherteam nimmt dazu verschiedene Perspektiven ein – technisch, juristisch, psychologisch und soziologisch – und sucht nach Antworten auf etliche Fragen: Wie verhalten sich Nutzer im Darknet? Wie lassen sich Recht und Technik harmonisieren? Wie entwickeln sich soziale Netze in der Anonymität des Darknet? Wie geht die Gesellschaft mit dem Phänomen des Darknet um?





