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Legalitätsprinzip
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Le|ga|li|täts|prin|zip 〈n.; –s; unz.; Rechtsw.〉 Verfolgungs– u. Anklagezwang im Strafrecht, Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, jede Straftat im öffentlichen Interesse zu verfolgen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
