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Kreuzverhör
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Kreuz|ver|hör 〈n. 11〉 1 〈Rechtsw.〉 Vernehmung eines Zeugen durch beide Parteien 2 〈allg.〉 Verhör einer Person durch mehrere andere mit oft scheinbar unzusammenhängenden Fragen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
