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Koprozessor
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Ko|pro|zes|sor 〈m. 23; IT〉 den zentralen Prozessor eines Computers ergänzende zusätzliche Hardware–Einheit für Steuerung u. Datenverarbeitung, z. B. für die Umsetzung digitaler Klänge u. Grafiken od. zur Wandlung u. Übermittlung von Daten; oV Coprozessor
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
