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Kollusion
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Kol|lu|si|on 〈f. 20; Rechtsw.〉 geheimes Einverständnis zum Nachteil eines Dritten [<lat. collusio ”geheimes betrüger. Einverständnis“; → kolludieren]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
