Klau|sel 〈f. 21〉 1 〈bei Verträgen〉 Vorbehalt, beschränkende od. erweiternde Nebenbestimmung 2 〈antike Rhetorik〉 rhythmisierter Schluss eines Satzes od. Satzabschnittes 3 〈mittelalterl. Mus.〉 Schlussformel einer Melodie od. eines Melodienabschnitts [





