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Kasuistik
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Ka|su|is|tik 〈f. 20; unz.〉 1 〈Rel.; Philos.; Stoa, Talmud, Scholastik, Jesuitenlehre〉 Lehre von bestimmten Einzelfällen innerhalb der Morallehre u. dem dafür richtigen Verhalten 2 〈Rechtsw.〉 Methode, einen Fall als Einzelfall nach den nur für ihn zutreffenden Tatbeständen zu beurteilen u. die allg. Rechtsvorschriften nicht dogmatisch, sondern modifiziert auf ihn anzuwenden 3 〈fig.〉 Haarspalterei, Wortklauberei [zu lat. casus (conscientiae) ”Gewissensfälle“]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
