Kas|sa|ti|on 〈f. 20〉 1 〈Rechtsw.〉 1.1 Ungültigkeitserklärung (von Urkunden) 1.2 Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz 2 (bedingungslose) Entlassung aus dem Militärdienst 3 〈Mus.〉 mehrsätziges Musikstück, besonders zur Aufführung im Freien, z. B. Divertimento [zu spätlat. cassare ”für ungültig erklären, annullieren“; zu lat. cassus ”leer, nichtig“; die Bedeutung ”Musikstück“





