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Indiz
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In|diz 〈n.; –es, –zi|en〉 1 〈Rechtsw.〉 Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt 2 〈allg.〉 Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen schließen lässt ● für eine Verurteilung reichten die ~ien nicht aus [<lat. indicium ”Anzeichen, Beweis“]
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
