H

Hauptverhandlung

Gesellschaft & Psychologie
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Haupt|ver|hand|lung  〈f. 20; Rechtsw.〉 wichtigster Abschnitt des gerichtl. Hauptverfahrens, in dem die Entscheidung über die öffentl. Klage gefällt wird

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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