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Hauptverhandlung
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Haupt|ver|hand|lung 〈f. 20; Rechtsw.〉 wichtigster Abschnitt des gerichtl. Hauptverfahrens, in dem die Entscheidung über die öffentl. Klage gefällt wird
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
