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Hauptangeklagte(r)
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Haupt|an|ge|klag|te(r) 〈f. 30 (m. 29); Rechtsw.〉 Person, gegen die die meisten Anklagepunkte eines mehrere Angeklagte betreffenden Gerichtsverfahrens gerichtet sind
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
