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Handharmonika
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Hand|har|mo|ni|ka 〈f. 10; Pl. a.: –ni|ken; Mus.〉 tragbares Musikinstrument, bei dem die Töne mithilfe eines gefältelten Blasebalgs von durchschlagenden Zungen erzeugt werden, wobei die Melodiestimmen diatonisch geordnet sind u. aus– u. eingeblasene Luft verschiedene Töne ergeben; Sy Ziehharmonika; →a. Akkordeon
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
