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Handelsmakler
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Han|dels|mak|ler 〈m. 3; Rechtsw.〉 Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen Verträge des Handelsverkehrs vermittelt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber steht
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
