Gleich|ge|wicht 〈n. 11; unz.〉 1 Zustand, in dem sich zwei od. mehr einander entgegengesetzt gerichtete Wirkungen (Kräfte) aufheben 2 〈fig.〉 2.1 allg. Ausgleich von Kräften, Machtverhältnissen usw. 2.2 innere Harmonie, seelische Ruhe, Ausgeglichenheit ● das ~ der Kräfte ● sich sein ~ bewahren; das ~ halten, stören, verlieren 〈a. fig.〉; sie hat ihr ~ noch nicht wiedergefunden 〈fig.〉 ● chemisches ~ Zustand bei einer umkehrbaren chem. Reaktion, bei der die Geschwindigkeit der Hinreaktion gleich der Geschwindigkeit der Rückreaktion ist, dabei ist die Konzentration der Ausgangs– u. Endprodukte unter den gegebenen Bedingungen stets gleichbleibend; indifferentes, labiles, stabiles ~ Zustand, je nachdem der Körper bei einer kleinen Verschiebung aus seiner momentanen Lage in der neuen Lage verharrt, sich von ihr zu entfernen strebt bzw. in diese zurückzukehren sucht; das innere, seelische ~ herstellen; das politische ~ ● mich kann so leicht nichts aus dem ~ bringen; diese Nachricht hat sie völlig aus dem ~ gebracht 〈fig.〉; aus dem ~ geraten 〈a. fig.〉; sich im ~ halten





