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Glaubhaftmachung
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Glaub|haft|ma|chung 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 mindere Form der Beweisführung, für die eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit genügt
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
