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Gesamtschuld
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Ge|samt|schuld 〈f. 20〉 1 〈allg.〉 gesamte Schuld 2 〈Rechtsw.〉 Verpflichtung, dass ein einzelner von mehreren Schuldnern einem Gläubiger gegenüber die gesamte geschuldete Leistung zu erbringen hat, wenn der Gläubiger dies verlangt
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
