GGerichtsurteilGesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für AbonnentenGe|richts|ur|teil 〈n. 11; Rechtsw.〉 Urteil eines Gerichts ● eine Entscheidung per ~ erwirken; das endgültige ~ abwartenQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon