G
gerichtsmedizinisch
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
ge|richts|me|di|zi|nisch 〈Adj.; Rechtsw.〉 die Gerichtsmedizin betreffend, von ihr stammend, zu ihr gehörig ● eine ~e Untersuchung anordnen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
