GGerichtsbeschlussGesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für AbonnentenGe|richts|be|schluss 〈m. 1u; Rechtsw.〉 gerichtlicher Beschluss ● jmdn. per ~ zu etwas zwingen; laut ~ wurde der Verkauf untersagtQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon