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freimachen
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freima|chen auch: frei ma|chen 〈V.; hat〉 I 〈Zusammen– u. Getrenntschreibung〉 I.I 〈V. t. u. V. refl.; hat〉 1 sich ~ die Arbeit ruhen lassen 2 (sich) ~ die Kleidung ablegen (zur ärztl. Untersuchung) ● (sich) den Oberkörper freimachen / frei machen; kannst du dich (für) morgen freimachen / frei machen? I.II 〈V. refl.; hat〉 befreien ● sich von seinen Vorurteilen freimachen / frei machen II 〈V. t.; hat; nur Zusammenschreibung〉 frankieren, mit Briefmarke(n) bekleben, Porto, Zoll bezahlen für ● einen Brief, ein Paket freimachen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
