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freigeben
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freige|ben auch: frei ge|ben 〈V. t. 143; hat〉 I 〈Zusammen– u. Getrenntschreibung〉 1 in Freiheit setzen (Sklaven), entlassen 2 beurlauben 3 etwas ~ zugänglich machen, wieder öffnen (Weg) ● er wollte sich scheiden lassen, aber seine Frau hat ihn nicht freigegeben / frei gegeben; die gesperrte Straße (wieder) für den Verkehr ~; ich habe mir heute von meinem Chef eine Stunde ~ lassen II 〈nur Zusammenschreibung〉 etwas freigeben die Beschränkung, Sperre für etwas aufheben (Akten, beschlagnahmtes Vermögen) ● der Film wurde für Jugendliche nicht freigegeben; ein Buch zum Druck freigeben (nach Zensur); ein neues Arzneimittel zu, für den Verkauf freigeben
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
