Frak|ti|on 〈f. 20〉 1 die Vertreter einer Partei innerhalb der Volks–, Gemeindevertretung 2 〈Chem.〉 ein Teil eines Stoffgemisches, der durch eine physikal. od. chem. Methode davon abgetrennt wurde u. sich hinsichtlich der angewandten Trennungsmethode, also z. B. im Siedepunkt, der Kristallisationstemperatur, der Löslichkeit in einem Lösungsmittel, der Korngröße (bei festen Stoffen) od. dergleichen, einheitlicher verhält als das Ausgangsgemisch [





