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Fluchtgefahr
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Flucht|ge|fahr 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Gefahr, dass ein Verdächtiger od. ein Beschuldigter flüchtet (um sich einem Strafverfahren zu entziehen) ● bei dem Festgenommenen besteht ~
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
