Wenn es um seinen Markennamen geht, ist der Internet-Gigant Google empfindlich. Jüngstes Beispiel ist ein Fall aus Schweden. Dort veröffentlicht der Sprachenrat, zuständig für die Sprachpflege des Landes, jedes Jahr eine Liste mit Neologismen – neuen Wörtern, die Einzug in die Umgangssprache gehalten haben. Auf der aktuellen Liste steht unter anderem das Wort „ogooglebar” (übersetzt: „ungoogelbar”). Es bezeichnet einen Begriff, der mit keiner Suchmaschine im Internet gefunden werden kann.
Das rief prompt die mächtige Rechtsabteilung von Google auf den Plan. Sie verlangte, dass in der Definition von „ogooglebar” das Unternehmen explizit beim Namen genannt werde. Zudem sollte ein Hinweis auf Google als Marke dabei stehen. Der Schwedische Sprachenrat strich daraufhin das Wort von der Liste – mit der Begründung, man sei einem Rechtsstreit mit dem Riesen nicht gewachsen. Auf seiner Website macht der Sprachenrat seinem Ärger Luft. Er betont, „ogooglebar” werde dennoch nicht aus dem Sprachgebrauch verschwinden und fährt fort: „Wer in der Zukunft googeln auf „ogooglebar” Sie nicht nur den Wortlaut, dass Google zu verändern wollte, und das wird bleiben trotz Sprachenrat änderte die Liste.” Sie stutzten? Nun ja, es handelt sich bei dem Zitat um die Google-eigene Übersetzung des schwedischen Textes ins Deutsche. Offenbar hat das Unternehmen nicht bedacht, dass auch Qualität werbewirksam ist.





