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Datensicherheit - ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft?
Seit das Internet jedem Nutzer offensteht, wird eine Diskussion darüber geführt, wie mit Nutzerdaten umzugehen ist. Oft werden diese bereits als Währung der Zukunft beschrieben – etwa durch VIS Bayern. Andere Experten wie der Branchenverband BITKOM sind in diesem Zusammenhang kritischer. Fakt – gleich welcher Standpunkt gewählt wird – ist aber, dass persönliche Daten wertvoller geworden sind. Dabei sollten einige Fehler nicht passieren: Deren Bedeutung ausschließlich auf das Internet zu beschränken. Daten sind auch vor einer globalen Vernetzung schon wichtig gewesen – und zwar in gleicher Weise für den Staat wie auch für Unternehmen.
Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung
Datenschutz und Datensicherheit sind seit dem Aufkommen sozialer Netzwerke und personalisierter Werbung im Internet omnipräsent. Dabei reicht die juristische Auseinandersetzung mit der Frage, wer über Daten bestimmt, deutlich weiter zurück. Debatten rund um dieses Thema begannen in den 1960er beziehungsweise den 1970er Jahren. Deutschland war mit seiner Datenschutzgesetzgebung in diesem Zusammenhang federführend – auch da Hessen 1977 in Deutschland das überhaupt erste Gesetz zum Schutz von Daten einführte.
Ein sehr wichtiger Punkt war die Integration des Begriffs der informationellen Selbstbestimmung in den Sprachgebrauch. Diese steht in einer engen Verbindung mit der im Jahr 1983 geplanten Volkszählung zusammen. Mehrere Verfassungsbeschwerden führten schließlich zum wegweisenden Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983. Hierin leitete das Bundesverfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung als ein Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG (Grundgesetz) und Art. 2 Abs. 1 GG ab.
Der Grundgedanke hinter der informationellen Selbstbestimmung besteht darin, dass jeder Bürger selbst entscheidet, wer zu welchem Zeitpunkt persönliche Daten erhält und in welcher Form sich diese Daten verbreiten.
Daten – der universelle Rohstoff der Zukunft?
Je mehr Daten über eine Person gesammelt werden, umso detaillierter lässt sich daraus ein Persönlichkeitsprofil ableiten. (Foto: Fotolia, Saklakova)
Zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs im Volkszählungsurteil dachte niemand nur im Ansatz daran, welche Entwicklungen sich der Datenschutz eines Tages würde stellen müssen. Heute fokussiert sich der Blick zuerst auf Daten im Netz. Im digitalen Zeitalter sind es letzten Endes auch persönliche Informationen, welche unterschiedliche Leistungen „kostenlos“ machen.
Die Datenerhebung erfolgt auf ganz unterschiedliche Weise – etwa über:
Newsletter-Anmeldungen
Registrierung eines Nutzerkontos
Preisausschreiben/Gewinnspiele
Couponing (Marketing mit Rabatt-Coupons)
Gaming oder App-Nutzung.
Parallel zur starken Diversifikation der Anknüpfungspunkte zur Dateneingabe variiert auch der Umfang erhobener Daten. Letztere können
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sein. Hieran wird deutlich, wie unspezifisch der Begriff Daten in der Praxis überhaupt ist. Dass die wieder bemühte Metapher von Daten als Währung der Zukunft nicht weit genug gedacht ist, wird schnell klar.
Es gibt keine Möglichkeiten, Daten einfach umzutauschen und es existieren keine Wechselkurse. Genauso fehlt es an Regeln zur Datenumlaufmenge oder Ähnlichem. Vielmehr ist der Wert von Daten – anders als bei klassischen Währungen – umgekehrt proportional zur verfügbaren Menge. Daten verlieren nicht an Wert, sie werden vielmehr deutlich wertvoller, wenn es mehr von ihnen gibt. An einem Punkt ist der Bezug zu Währungen aber durchaus gerechtfertigt: Mit Daten werden gerade im Internet Leistungen bezahlt. Und zwar Leistungen, die ohne Datenerhebung Geld kosten würden.
Aus unternehmerischer Sicht haben Daten eine Indikatorfunktion. Nutzerprofile ermöglichen es heute, in einer bisher nicht gekannten Weise Marketing auf die Ansprüche der Konsumenten zuzuschneiden. Postwurfsendungen oder E-Mail-Marketing und Bannerwerbung haben den Nachteil sehr hoher Streuverluste, da sie Verbraucher ungefiltert ansprechen. Anhand der Daten, die im Netz gesammelt werden, lassen sich diese Verluste sehr stark reduzieren – was letztlich Auswirkungen auf die Kosten der Marketingmaßnahmen hat.
Was kann ein Einkauf über mich aussagen?
Wie viel Information steckt in den Daten? Konsumenten verstehen oft nicht, was sie alles mit den Daten über sich preisgeben. Einfaches Beispiel: Zeitungsabonnements lassen Rückschlüsse auf den Bildungsstandard zu. Welche Informationen sich herauslesen lassen, wird beispielsweise am Beispiel eines ganz alltäglichen Warenkorbs klar.
In gleicher Weise lassen sich über andere Produkte im Warenkorb Rückschlüsse auf das Umfeld oder die Lebenssituation ziehen. Kauft ein Haushalt vermehrt Artikel aus der Babyerstausstattung, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit in wenigen Monaten mit der Geburt eines Kindes zu rechnen. Verbraucher, die sich hingegen für Verdampfer (e-Zigarette) interessieren oder diese in den virtuellen Warenkorb legen, fallen wahrscheinlich in Gruppe der Raucher mit Ambitionen zum Abgewöhnen.
Wichtige Informationen stecken auch in Aspekten wie dem Wohnsitz, der zum Beispiel bei der Anmeldung zu Bonusprogrammen angegeben wird. Einzelne Wohnlagen lassen Rückschlüsse auf die finanziellen Verhältnisse zu. Diese Clusterbildung taucht auch in der Bewertung der Bonität durch Auskunfteien regelmäßig auf der Liste der Kritikpunkte auf.
Und wer beim Einkaufen zu hochwertigem Fleisch oder sogenannten Superfoods greift, wird sich sehr schnell in Gruppen wiederfinden, die mit Attributen wie:
Besserverdiener
Markenbewusstsein
Fair Trade/Nachhaltigkeit
Qualitätsbewusstsein
belegt sind. Für sich allein betrachtet, sind diese Erkenntnisse noch nicht dramatisch. Allerdings sorgt die Masse an gesammelten Daten dafür, dass Schnittpunkte entstehen, einzelne Nutzer damit immer durchsichtiger werden und sich ein detaillierteres Profil erstellen lässt. Dies gilt auf der einen Seite für personalisiertes Marketing, macht Bürger aber auch anfälliger für Manipulationen oder Beeinflussung, etwa wenn es um politisch richtungsweisende Entscheidungen geht.
Wie können Unternehmen daraus Kapital schlagen?
Big Data, Data-Driven Marketing – in den letzten Jahren sind diverse Begriffe rund um die Datenerhebung, Auswertung und Nutzung aus dem englischen Sprachraum ins Deutsche geschwappt. Das Ganze existiert natürlich nicht zum Selbstzweck. Vielmehr geht es um eine sinnvolle Nutzung der Daten. Sinnvoll heißt in diesem Kontext mit einem wirtschaftlichen Vorteil. Für Unternehmen sind Daten im Rahmen des Marketings interessant. Sie helfen dabei, Konsumenten/Zielgruppen noch besser zu verstehen.
Dank der persönlichen Informationen können Marketingmaßnahmen stärker individualisiert werden. (Foto: Fotolia, everythingispossible)
Wie wichtig Daten beziehungsweise das daraus resultierende Marketing geworden sind/ist, zeigt eine Forbes Analyse. Demnach gehen inzwischen etwa zwei Drittel der Unternehmen davon aus, Data-Driven Marketing in der globalen Wirtschaft eine essentielle Rolle spielt.
Die extrahierten Informationen haben letztlich aber nur dann einen Wert, wenn sie korrekt interpretiert werden. Um beim Beispiel der Babyerstausstattung zu bleiben, muss diese Interpretation auch Aspekte wie das Alter der Konsumenten in Betracht ziehen. Babyausstattung wird nicht nur von angehenden Eltern, sondern auch Großeltern gekauft.
Diese Form der Differenzierung gehört zum Interpretationsprozess dazu. Das Ergebnis ist beispielsweise ein individuell passendes Marketing. Heißt: Verbraucher bekommen Werbung angezeigt, die auf deren Interessen zugeschnitten ist. Parallel können die Daten benutzt werden um:
Erhebt ein Unternehmen Daten seiner Kunden, um Marketingkampagnen auszuwerten und Werbung zu personalisieren, kann dies vom Standpunkt des Datenschutzes als bedenklich angesehen werden. Ein materieller Schaden geht damit im Regelfall nicht einher. Big Data wird heute nicht nur für Datenerhebung durch Unternehmen benutzt. Der Begriff hat sich auch für das staatliche subventionierte Sammeln von Daten etabliert.
Hier geht es auf der einen Seite um Aspekte wie Melderegister, auf der anderen Seite auch um das gezielte Ausspähen von Bürgern. Datenerhebung und deren Speicherung kann Verbrauchern aus noch einem anderen Grund gefährlich werden. Datenlecks oder ‑pannen machen in den Medien mit steter Regelmäßigkeit die Runde. Dimensionen wie jene des Datenskandals um Cambridge Analytica sind allerdings eher selten.
1. Datensammlungen des Staates
Staaten beziehungsweise deren Behörden als Recht ausführende Organe sind an den Daten der Bürger interessiert. Besonders deutlich wird dies im Zusammenhang mit dem Thema Steuern. Um die Höhe der Abgaben festzusetzen, braucht der Staat bestimmte Informationen. Diese Kausalität existiert bereits seit der Antike. Neu ist aber der Umfang der Möglichkeiten, mit welcher der Staat und öffentliche Einrichtungen Daten sammeln können.
Wie weit staatliche Organe zu gehen bereit sind, zeigt der Bundestrojaner (Remote Forensic Software). Die Rechtsgrundlage für diese sogenannte Online-Durchsuchung wurde im August 2017 geschaffen. Zu bemängeln ist die Umsetzung quasi durch die „Hintertür“. Fakt ist aber auch, dass sich die Methoden der Ermittlungsbehörden an neue Realitäten anpassen müssen.
Letztlich ist das Ausmaß entscheidend, indem der Staat zu dieser Überwachung greift. Im Rahmen der Strafverfolgung gezielt solche Methoden einzusetzen ist vertretbar. Sobald ohne Verdachtsmoment einfach pauschal Kommunikation überwacht und Daten gespeichert werden, ist eine Linie überschritten.
Je mehr Daten Behörden zur Verfügung stehen, umso größer die Gefahr, dass Bürger nicht einfach nur überwacht werden. Gezielt eingesetzt, wird eine Person mit den persönlichen Informationen angreifbar. Staatliche Stellen werden so in die Lage versetzt, einzelne Bürger unter Druck zu setzen und auszugrenzen. Am Ende entsteht die dystopische Vision des Orwell´schen Romans 1984. Ein aktuelles Beispiel für staatliche Überwachung ist die Vorratsdatenspeicherung, an der auch deutlich wird, wie wichtig Verfassungsgerichte als Gegenspieler der Legislative auch im 21. Jahrhundert sind.
2. Wenn Diebe an Daten gelangen
Datenmissbrauch durch staatliche Stellen ist eine Gefahr der massenhaften Erhebung von Daten. Auf der anderen Seite steht das Risiko durch Cyberkriminelle. Letztere haben aus verschiedenen Gründen Interesse an Daten. Im Hinblick auf Kontodaten (PINs oder TANs) und Daten zu Kreditkartennummern geht es ums Plündern der Bankkonten. Hier funktioniert Datenschutz unter anderem durch Verschlüsselungsmechanismen und die Möglichkeit, die Kartennutzung im Ausland einzuschränken.
Ein weiterer Aspekt betrifft den Identitätsdiebstahl. Letzterer findet gerade im Internet immer wieder statt. Über Datenpannen bei Unternehmen (zum Beispiel Onlineshops) oder Phishing gelangen Cyberkriminelle an persönliche Informationen von Verbrauchern, wie:
Namensdaten
Wohnsitz
Alter und Beruf
Zugangsdaten und Passwörter.
Mit diesen Informationen können Waren bestellt oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Und nichts liegt den Kriminellen ferner, als diese Leistungen auch zu bezahlen. Geschädigt sind am Ende Händler und Betroffene, deren Daten gestohlen wurden. Denn diese müssen meist mit viel Aufwand ihre Unschuld beweisen.
Maßnahmen zum Datenschutz
Die Regelungen der DSGVO sorgen für mehr Verbraucherschutz beim Thema Datensicherheit. (Foto: Fotolia, Sinuswelle)
Daten werden heute auf vielfältige Weise gesammelt – sei es im Internet für personalisierte Werbung oder durch Behörden, die den öffentlichen Raum (dazu zählt auch das Internet) am liebsten komplett überwachen würden. Und auch Cyberkriminelle haben es auf Daten abgesehen. Damit entsteht für den Einzelnen eine Verantwortung für den Umgang mit seinen Daten genauso wie für die Gesellschaft oder den Staat. Letztere müssen Maßnahmen schaffen, welche den Datenschutz in ein legislatives Rahmenkonzept einfließen lassen.
Einzelne Verbraucher haben andernfalls kaum technische Möglichkeiten, sich gegen die ungezügelte Datensammelwut zur Wehr zu setzen. Selbst der Verzicht auf die Nutzung des Internets wäre angesichts einer totalen Überwachung in diesem Szenario nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die eigenen Daten zu schützen heißt auf der einen Seite also, selbst aktiv Maßnahmen zu ergreifen. Auf der anderen Seite ist die Legislative gefragt.
Die DSGVO – wie sich Kunden vor Datensammelwut schützen können
Unternehmen und Staat haben in den letzten Jahren immer mehr Daten gesammelt. Mit der Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – haben EU und Gesetzgeber ein Regelwerk geschaffen, welches Bürger schützen soll und die Datenverarbeitung erschwert. Zu den wesentlichen Grundprinzipien der DSGVO gehören:
Kontrolle
Mitsprache
Transparenz.
Bürger in der EU erhalten seit Inkrafttreten der DSGVO mehr Kontrolle darüber, wer von ihnen Daten:
in welcher Form
zu welchem Zeitpunkt
an welcher Stelle
in welchem Umfang
erhebt. Diese Form der Mitsprache/Mitbestimmung ist ein wichtiger Aspekt, um persönliche Daten zu schützen. Das Transparenzgebot beinhaltet strenge Regeln dafür, welche Daten verarbeitet werden dürfen – etwa im Hinblick auf die Religion.
Die Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung muss vom Nutzer nun vor der eigentlichen Erhebung erfolgen. Und Bürger haben mit der DSGVO auch ein Recht auf Vergessen. Sobald die Zweckbestimmung der Datenverarbeitung erreicht ist, müssen die Daten nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung gelöscht werden.
Was kann der einzelne Nutzer tun
Die Datenschutzgrundverordnung beziehungsweise die der DSGVO zugrundeliegende EU‑Verordnung ist Ausdruck der legislativen Verpflichtung, Daten der Bürger durch die Gesetzgebungskompetenz zu schützen und so ein Gleichgewicht zwischen Unternehmen oder Behörden und dem einzelnen Verbraucher wiederherzustellen. Teil des Ganzen sind Strafen und Kopplungsverbote. Wie stark das Thema Datenschutz inzwischen im Mittelpunkt steht, zeigen auch die Beschwerden bei Datenschützern.
Letztlich ist aber der einzelne Bürger in gleicher Weise gefragt. Denn eine der wesentlichen Schwachstellen ist immer noch der Mensch selbst. Trotz des Inkrafttretens der DSGVO nehmen sich viele Nutzer nicht die Zeit, alle angezeigten Erklärungen und Informationen aufmerksam zu lesen. Stattdessen werden einfach die entsprechenden Einwilligungserklärungen abgegeben – ohne deren Tragweite zu hinterfragen.
Um die persönlichen Informationen zu schützen, empfehlen sich verschiedene Maßnahmen – je nachdem ob auf dem PC oder auf dem Smartphone. Dazu gehören zum Beispiel das Verhindern des Downloads von kleinen Zusatzprogrammen in Downloadshops, die Daten erfassen können und auch die zu sorglose Speicherung von Daten in der Cloud. Weitere Maßnahmen umfassen dabei:
Verschlüsselung: Kommunikation lässt sich heute ohne größere Schwierigkeiten verschlüsseln. Dies gilt für Messenger genauso wie für E-Mails. Leider verzichten nach wie vor viele Bürger auf solche Maßnahmen und kommunizieren offen. Dabei weist eine E-Mail kaum eine bessere Sicherheit vor dem Zugriff Fremder auf als eine Postkarte.
Öffentliches W-LAN ist zwar kostenfrei nutzbar. Sensible Daten sollten dort jedoch nicht genutzt oder gespeichert werden. Das Missbrauchspotenzial ist einfach zu groß. (Foto: Fotolia, NicoElNino)
Passwortschutz: Datenpannen kommen immer wieder vor. Kriminelle greifen Kontodaten aber nicht nur auf diesem Weg ab. Durch Standardpasswörter für jedes Konto und niewechselnde Passwörter machen es Nutzer Cyberkriminellen einfach. Sichere Passwörter bestehen nicht nur aus Ziffern und Buchstaben, sie wechseln auch regelmäßig.
Datenspeicherung: Alles an einem Platz – für sensible Daten kann dies der GAU (größter anzunehmender Unfall) sein. Werden PINs, Passwörter oder TANs ungeschützt – also unverschlüsselt – auf dem Rechner oder dem Smartphone gespeichert, bleiben die besten Gesetze und Verordnungen wirkungslos, an die sich Kriminelle sowieso nicht halten.
Datenfreigabe: Richtiges Verhalten im Internet heißt, dass Nutzer sich immer fragen müssen, welche Daten für einen Service relevant sind und welche nicht. Eine Foto-App wird auch Kamera und Speicher des Smartphones zugreifen müssen. In den Kontakten hat diese App allerdings nichts zu suchen.
Fazit: Datenschutz wird immer topaktuell bleiben
Mit der DSGVO rücken Datensicherheit und Datenschutz in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. In vielen Bereichen ist die seit Ende Mai geltende Verordnung wie gemacht für Verunsicherung. Unternehmen wie Onlineshops oder Fotografen – ja selbst Ärzte – fühlen sich mit den Vorgaben überfordert. Gleichzeitig stellt die Einführung der DSGVO eindrucksvoll unter Beweis, wie wertvoll Informationen und Daten in den letzten Jahren geworden sind.
Dabei geht die Relevanz der Daten weit über Namensdaten oder den Wohnsitz und finanziellen Background hinaus. Interessen der Nutzer sind genauso wichtig wie Familienstand und andere Details. Um persönliche Daten und die eigene Identität zu schützen, darf sich niemand auf die Legislative verlassen und zurücklehnen. Jedem Einzelnen muss klar sein, wie wichtig und vor allem wertvoll die eigenen Daten sind. Nur so werden Datensammlungen nicht zur Gefahr und können unsere Gesellschaft am Ende sogar weiterbringen.
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