B
bekleiden
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be|klei|den 〈V. t.; hat〉 1 mit Kleidern versehen, ankleiden, anziehen 2 beziehen, überziehen 3 〈geh.〉 innehaben (Amt) 4 〈Bgb.〉 abstützen ● sich ~; er war nur leicht bekleidet; ein öffentliches Amt ~ 〈geh.〉; jmdn. mit einem Amt ~ 〈veraltet〉 jmdm. ein Amt geben; er war nur mit Hemd und Hose bekleidet; eine Wand mit Papier, Stoff, Tapete ~
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
