BBeiladungGesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für AbonnentenBei|la|dung 〈f. 20〉 1 zusätzliche, weitere Ladung 2 〈Rechtsw.〉 Zuziehung Dritter zu einem Prozess, an dem sie rechtl. interessiert sindQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon