B
befangen
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be|fan|gen 〈Adj.〉 1 gehemmt, schüchtern, verlegen 2 〈Rechtsw.〉 voreingenommen, parteiisch ● die neue Umgebung macht das Kind ~; in einem Irrtum ~ sein sich irren; einen Zeugen als ~ ablehnen 〈Rechtsw.〉; jmdn. für ~ erklären 〈Rechtsw.〉
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
