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Bauleitplanung
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Bau|leit|pla|nung 〈f. 20〉 auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegte Planung der städtebaulichen Nutzung u. Entwicklung von Grundflächen einer Gemeinde, umfasst in der ersten Stufe die Aufstellung eines Flächennutzungsplan und in der zweiten Stufe die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilbereiche der gemeindlichen Flächen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
