Bann 〈m. 1〉 1 〈im MA〉 1.1 königliche bzw. gräfliche Regierungsgewalt (Heer~, Gerichts~) 1.2 das Recht, Verbote zu erlassen u. Strafen zu verhängen 1.3 Verbot u. Strafe selbst 1.4 Verbannung 1.5 Bereich, in dem der Bann des Bannherrn gilt 2 (meist vom Papst verhängter) Ausschluss aus der Kirche 3 〈fig.〉 3.1 Zauber, Verzauberung, Fessel 3.2 Kreis, Bereich, in dem ein solcher Zauber wirkt ● den ~ brechen den Eid brechen, den der Verbannte schwören musste, nicht vor Ablauf des Bannes zurückzukehren;〈fig.〉 eine Befangenheit, eine verlegene Stimmung überwinden; die Zuhörer standen noch ganz im ~e der Erzählung, der Musik ● jmdn. in (Acht u.) ~ schlagen 〈fig.〉; jmdn. in seinen ~ ziehen, zwingen 〈fig.〉 jmdn. bezaubern, von sich einnehmen; jmdn. mit dem ~ belegen; über jmdn. den ~ verhängen [<ahd. ban ”Gebot unter Strafandrohung, Verbot, Gerichtsbarkeit u. deren Gebiet“, engl. ban ”Bann, Acht, Bekanntmachung, Aufgebot“; zu germ. *bannan ”unter Strafandrohung ge– od. verbieten“ <idg.…
Bann 〈m. 1〉 1 〈im MA〉 1.1 königliche bzw. gräfliche Regierungsgewalt (Heer~, Gerichts~) 1.2 das Recht, Verbote zu erlassen u. Strafen zu verhängen 1.3 Verbot u. Strafe selbst 1.4 Verbannung 1.5 Bereich, in dem der Bann des Bannherrn gilt 2 (meist vom Papst verhängter) Ausschluss aus der Kirche 3 〈fig.〉 3.1 Zauber, Verzauberung, Fessel 3.2 Kreis, Bereich, in dem ein solcher Zauber wirkt ● den ~ brechen den Eid brechen, den der Verbannte schwören musste, nicht vor Ablauf des Bannes zurückzukehren;〈fig.〉 eine Befangenheit, eine verlegene Stimmung überwinden; die Zuhörer standen noch ganz im ~e der Erzählung, der Musik ● jmdn. in (Acht u.) ~ schlagen 〈fig.〉; jmdn. in seinen ~ ziehen, zwingen 〈fig.〉 jmdn. bezaubern, von sich einnehmen; jmdn. mit dem ~ belegen; über jmdn. den ~ verhängen [ban ”Gebot unter Strafandrohung, Verbot, Gerichtsbarkeit u. deren Gebiet“, engl. ban ”Bann, Acht, Bekanntmachung, Aufgebot“; zu germ. *bannan ”unter Strafandrohung ge– od. verbieten“ *bha– ”sprechen“]