A
Augenschein
Gesellschaft & PsychologieBDW PlusExklusiv für Abonnenten
Au|gen|schein 〈m.; –s; unz.〉 1 äußerer Anschein 2 〈a. Rechtsw.〉 Prüfung durch (eigene) Besichtigung ● wie der ~ lehrt, verhält es sich folgendermaßen; der ~ trügt in diesem Falle; sich durch ~ selbst von etwas überzeugen; etwas in ~ nehmen durch eigene Besichtigung prüfen; nach dem ~ urteilen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
