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aufrufen
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aufru|fen 〈V. t. 201; hat〉 1 durch Rufen zum Erheben od. Sichmelden veranlassen 2 zu etwas ~ öffentlich auffordern, etwas Bestimmtes zu tun 3 Banknoten ~ für ungültig erklären 4 die Einbildungskraft, jmds. Gewissen ~ 〈fig.〉 die E., das G. wachrufen, an die E., das G. appellieren ● einen Schüler (im Unterricht) ~; jmdn. beim od. mit Namen ~; ein Programm ~ 〈IT〉 ein Anwendungsprogramm starten; zur Teilnahme, zum Widerstand (gegen jmdn., etwas) ~; Sie müssen warten, bis Sie aufgerufen werden; einen Zeugen aufrufen einen Zeugen in den Zeugenstand rufen
Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon
