Wenn Ärzte ihre Patienten röntgen, ohne daß dies medizinisch notwendig ist, können sie sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig machen, urteilte der Bundesgerichtshof. Vor allem bei Menschen, die schon häufig ionisierenden Strahlen ausgesetzt waren, erhöhe sich die Gefahr, daß Langzeitschäden aufträten und Röntgen ihr Leben gefährde, so die Karlsruher Richter. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Schäden sofort oder nicht gleich wahrzunehmen seien. Der Bundesgerichtshof hatte damit über die Revision eines Orthopäden entschieden, der einen Patienten in zwölf Jahren 140mal geröntgt hatte und deswegen verurteilt worden war. (AZ 2 StR 397/97)
Nicola Siegmund-Schultze