Chirurgen müssen ihre Patienten bereits über mögliche Risiken des geplanten Eingriffs informieren, wenn der Operationstermin festgelegt wird. Erfolgt das Aufklärungsgespräch zu spät und kommt es dann zu Komplikationen, hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab mit diesem Urteil einem Mann Recht, der erst wenige Stunden vor seiner Bandscheibenoperation über mögliche Risiken unterrichtet wurde. Ein Jahr nach dem Eingriff trat bei ihm eine bleibende Lähmung der Blasenmuskulatur auf. Angesichts solch schwerwiegender Folgen – so die Richter – muss ein Patienten vor dem Eingriff genügend Zeit haben, um sich über Alternativen zu informieren. AZ: VI ZR 131/02
Thomas Willke