Anzeige
1 Monat GRATIS testen. Danach zum Jubiläumspreis weiterlesen.
Startseite »

Zu spät aufgeklärt

Allgemein

Zu spät aufgeklärt
Recht

Chirurgen müssen ihre Patienten bereits über mögliche Risiken des geplanten Eingriffs informieren, wenn der Operationstermin festgelegt wird. Erfolgt das Aufklärungsgespräch zu spät und kommt es dann zu Komplikationen, hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab mit diesem Urteil einem Mann Recht, der erst wenige Stunden vor seiner Bandscheibenoperation über mögliche Risiken unterrichtet wurde. Ein Jahr nach dem Eingriff trat bei ihm eine bleibende Lähmung der Blasenmuskulatur auf. Angesichts solch schwerwiegender Folgen – so die Richter – muss ein Patienten vor dem Eingriff genügend Zeit haben, um sich über Alternativen zu informieren. AZ: VI ZR 131/02

Thomas Willke

Anzeige
Wissenschaftsjournalist Tim Schröder im Gespräch mit Forscherinnen und Forschern zu Fragen, die uns bewegen:

  • Wie kann die Wissenschaft helfen, die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern?
  • Was werden die nächsten großen Innovationen?
  • Was gibt es auf der Erde und im Universum noch zu entdecken?

Hören Sie hier die aktuelle Episode:

Youtube Music
Aktueller Buchtipp

Sonderpublikation in Zusammenarbeit  mit der Baden-Württemberg Stiftung
Jetzt ist morgen
Wie Forscher aus dem Südwesten die digitale Zukunft gestalten

Wissenschaftslexikon

Acker|senf  〈m. 1; unz.; Bot.〉 gelbblühender Kreuzblütler, der in Sommergetreidefeldern wächst: Sinapis arvensis

Joch|al|ge  〈f. 19; Bot.〉 formenreiche u. vorwiegend in Süßwasser verbreitete Grünalge: Conjugales; Sy Konjugate … mehr

Kes|sel|wa|gen  〈m. 4〉 Güterwagen der Eisenbahn zum Transport von Flüssigkeiten in Kesseln; Sy Tankwagen ( … mehr

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige