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Organkauf verstößt gegen gute Sitten

Allgemein

Organkauf verstößt gegen gute Sitten

Wer sich im Ausland ein Organ kauft und einpflanzen läßt, muß die Kosten selbst tragen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (1 RK 25/95). Die Richter wiesen damit die Revision eines nierenkranken Mannes zurück, der zwei Jahre nach Beginn einer Dialyse-Therapie nach Indien gereist war, um sich die Niere eines lebenden Spenders übertragen zu lassen. Der Patient zahlte dafür 35000 US-Dollar. Den Betrag stellte er seiner Krankenkasse in Rechnung.

Die Versicherung erstattete die Kosten nicht und bekam Recht. Der Kauf eines Organs, lautet die Begründung, verletze die Würde des Menschen und verstoße gegen das Grundgesetz. Die Kassen müßten weder den Kauf noch die Transplantation bezahlen.

Nicola Siegmund-Schultze

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